Cycling Club Düsseldorf e.V lädt mit den Veranstaltungspartnern zur 5. Ausgabe von Düsseldorf300 am 28.6.25 ein.
Ein ganzer Tag für alle, die Lust auf etwas Besonderes haben. Für den einen ist es Wahnsinn, für den anderen purer Spaß. Die Wahrheit liegt dazwischen.
Fakten
Start im Morgengrauen zwischen 06.00 Uhr und 08.00 Uhr, je nachdem welche der zwei Streckenlängen (200 Kilometer oder 300 Kilometer) du fährst. Du startest allein oder oder mit einem kleinen Team Deiner besten Radfreunde und -freundinnen. Ein ganzer Tag im Sattel. Auf dich warten die schönsten Kilometer rund um Düsseldorf mit Niederrhein und Niederlanden – mit viel Spaß und gut gelaunten Mitfahrern. Und das alles mit bester Verpflegung.
Im Ticketpreis enthalten:
- Informationsbereitstellung per Mail für angemeldete Teilnehmer sowie per Instagram / Facebook / Veranstaltungs-Homepage
- Organisation und Administration der Veranstaltung
- komplett ausgearbeitete Strecken als GPX-Datei für das Navigationssystem
- Espresso, Kaffee und eine kleine Stärkung vor dem Start
- hochwertige, leckere Verpflegung an allen 5 Verpflegungspunkten (teilweise vegan)
- Kalte Getränke und einen leckeren Imbiss für alle Finisher:innen und Freunde
- exklusives Teilnehmertrikot
Route
Vom Start Richtung Bergisches Land, über Krefeld zum Niederrhein, dann via Niederlande zurück in Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt! Laßt euch überraschen, wir haben die Strecke gegenüber 2023 modifiziert und ein interessanter gemacht
- ca. 1900 Höhenmeter für die 300 KM-Strecke
- ca. 800 Höhenmeter für die 200 KM-Strecke
Fakten
Start und Ziel
- von 06:00 bis 07:30 Uhr für die 300 Kilometer-Strecke
- ab 08:00 für die 200 Kilometer-Strecke
- jeweils ab Startort in Düsseldorf
- Zielankunft bis 22:00 Uhr
Navigation
- per GPS-Navigationsdaten, die Strecke lassen wir allen Teilnehmern einige Tage vorher per Mail zukommen.
Start als Solofahrer/-in oder in Teams
Ihr könnt alleine oder mit Euren besten Radfreunden und -freundinnen starten.
Kontakt für Rückfragen
- Stephan Hörsken, Cycling Club Düsseldorf, Tel. 0163/2095831
REGLEMENT UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Stand 02/2025
Das vorliegende Reglement gilt für Düsseldorf300, eine Langstreckenausfahrt des Cycling Club Düsseldorf e.V. Mit Anmeldung und Teilnahme an Düsseldorf300 erkennt jeder Teilnehmer dieses Reglement an.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Düsseldorf300 ist offen für alle Hobby- und Freizeitradsportler, die das 18. Lebensalter vollendet haben und älter sind. Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft im Cycling Club Düsseldorf oder einem anderen (Radsport) Verein ist nicht erforderlich.
Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an Düsseldorf300 teil. Mit der Teilnahme verpflichtet sich jeder Fahrer, seine gesundheitlichen Voraussetzungen selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen nachweisen zu können.
Für jeden Teilnehmer besteht Fahrradhelmpflicht. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich bei Düsseldorf300 um eine Veranstaltungen handelt, die im öffentlichen Straßenverkehr auf nicht abgesperrten oder gesicherten Strecken stattfindet und damit ein erhöhtes Gefahrenpotential enthält, bei der trotz Beachtung der erforderlichen Sorgfalt eine Schädigung nicht auszuschließen ist.
Für die Art der Bekleidung bestehen keine gesonderten Vorschriften, sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko für sich oder Dritte darstellen. Die Startnummern dienen der Identifikation des Teilnehmers. Sie sind gut sichtbar und in voller Größe an den dafür vorgesehenen Stellen zu befestigen.
VERHALTEN / ORDNUNG
Düsseldorf300 hat zu keiner Zeit den Charakter eines Radrennens. Es erfolgt weder eine Zeitnahme, noch wird eine Rangfolge der Teilnehmer ermittelt. Bei Missachtung dieser Regel können Teilnehmer von den Verantwortlichen oder deren Erfüllungsgehilfen sofort von der Ausfahrt ausgeschlossen werden. Düsseldorf300 ist eine Rennradausfahrt.
Cyclingclub Düsseldorf e.V. legt Wert auf einen respektvollen, freundlichen Umgang innerhalb der Teilnehmergruppe, aber auch gegenüber allen Fußgängern, Radfahrern und KFZ-Führern, denen man bei der Ausfahrt begegnet.
Der Teilnehmer ist für den einwandfreien technischen Zustand und die Sicherheit seines mitgebrachten Fahrrads selbst verantwortlich. Eine Überprüfung privater Fahrräder durch den Veranstalter findet nicht statt. Während der Ausfahrt ist den Anweisungen der Veranstalter und deren Erfüllungsgehilfen unbedingt Folge zu leisten.
Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er keine anderen Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder schädigt. Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht von der Polizei, Feuerwehr oder anderer Sanitätsdienste haben stets Vorrang und sind von allen Teilnehmern unverzüglich passieren zu lassen.
Teilnehmer der Düsseldorf300 fahren auf eigene Gefahr und müssen die Straßenverkehrsregeln (StVO) einhalten, es sei denn, diese wurden durch polizeiliche Anweisung oder Verkehrsregelungen durch Verkehrszeichen außer Kraft gesetzt. Das Rechtsfahrgebot ist immer einzuhalten.
Folgende Tätigkeiten sind bei Düsseldorf300 verboten:
- Unsportliche Fahrweise / Unsportliches Verhalten
- Gefährliche Fahrweise
- Vorsätzliche gefährliche Fahrweise
- Wegwerfen von Trinkflaschen
- Abnehmen des Helms bei der Fahrt
- Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen von Startnummern
- Abweichungen von der gewählten Fahrlinie bei Gefährdung seiner Mitfahrer
- Behinderung des Vorbeifahrens eines offiziellen Fahrzeuges
- Nichtbeachtung der Hinweise der Ausfahrtsleitung oder der Ordner, Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Benehmen
- Tätlichkeiten von Teilnehmern gegenüber anderen Personen
- Fortwerfen eines Gegenstandes während der Fahrt
Bei Verstoß gegen die Teilnahmevoraussetzungen oder der Ordnungs- und Verhaltensregeln kann der Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Startgebühr.
VERANSTALTUNGSAUSFALL / ÄNDERUNGEN
Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind (z.B. in Fällen von Streik, politischer Ereignisse oder Naturereignisse, behördlicher Anordnung) oder aus Sicherheitsgründen abbrechen oder ganz oder teilweise absagen. Aus einer Absage entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden. Dies gilt auch für Begleitpersonen sowie für Anreise- oder Hotelkosten. Bisher eingenommene bzw. eingezogene Organisationsbeiträge werden nicht zurückerstattet.
Sollte die Veranstaltung wegen zu geringer Teilnahme abgesagt werden, so hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift der Startgebühr.
Aus Gründen, die dem Charakter der Veranstaltung entgegenwirken, kann der Veranstalter verschiedene Durchführungselemente verändern (Tag, Strecke, Distanz(en), Reglement, Austragungsart).
RÜCKERSTATTUNG UND TICKETTAUSCH
Über eine Rückerstattung wird im Enzelfall entschieden. Tickets können gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro bis 1,5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Frist 18.6.2025) mit Nennung eines Ersatzteilnehmers getauscht werden. Schreibt uns dazu bitte eine E-Mail an: kontakt@duesseldorf300.bike
HAFTUNGSAUSSCHLUSS / VERSICHERUNG
Die Teilnahme an Düsseldorf300 erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass ihm die spezifischen Gefahren eines Jedermann-Rad-Events bekannt sind.
Mit dem Startantritt erklärt der Teilnehmer, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen seine Teilnahme bestehen.
Der Teilnehmer erklärt mit der Bestätigung der Teilnahmebedingungen ausreichend versichert zu sein. Auf Aufforderung ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Veranstalter einen Nachweis des Versicherungsschutzes vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die Teilnahme an Düsseldorf300 nicht gestattet.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Eine Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters sowie Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung und der mit dieser Veranstaltung im Zusammenhang stehenden Veranstaltungen, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zwecke ein.
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Datenträger, etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Veröffentlichung der Daten zu diesem Zweck ein.
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Datenträger, etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Veröffentlichung der Daten zu diesem Zweck ein.
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Datenträger, etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Veröffentlichung der Daten zu diesem Zweck ein.
Der Teilnehmer willigt des Weiteren ein, dass er vom Veranstalter zu künftigen Düsseldorf300-Terminen informiert werden darf.
Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.cyclingclub-duesseldorf.de/datenschutzerklaerung/
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Düsseldorf, 25.01.2025